Unsere AGB
1.Geltung
1.1 Liefer-, Zahlungs- und Garantiebedingungen
Nachstehende Liefer-, Zahlungs- und Garantiebedingungen gelten für alle unserer Verkäufe und Lieferungen. Unserer Vertragspartner stimmen zu, dass im Falle der Verwendung von AGB im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen der Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
1.2 aktuelle Fassung unserer AGB
Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage.
2. Angebot / Vertragsabschluss
2.1 Preise und Angebote
Alle unserer Preise und Angebote sind unverbindlich und freibleibend, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Wir verrechnen die am Tag der Lieferung geltenden Preise, zu den die jeweils gültige Mehrwertsteuer dazugerechnet wird. Diese Preise werden mit Auftragserteilung im Voraus bindend anerkannt. An unserer Angebote sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Sollten sich Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Spengler bzw. Dachdecker oder anderer, zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. ohne, dass wir darauf Einfluss haben verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt.
2.2 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind ab 30 km außerhalb von St. Pölten entgeltlich, ausgenommen Stammkunden. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
2.3 Kostenvoranschläge Kostenerhöhungen
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer davon unverzüglich verständigt. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
3. Preise / Zahlung
3.1 Zahlungsfrist
Unsere Fakturen über Warenlieferungen und Leistungen sind sofort ab Fakturendatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Reklamationen verlängern in keinem Fall die Zahlungsfrist. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an, den jeweils höheren Verzugszinssatz von 5 % über dem jeweiligen, üblichen Sollzinssatz, zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen. Die anfallenden Mahnspesen sind vom säumigen Zahler zu tragen. Wenn vereinbarte Zahlungsziele überschritten werden, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig.
Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, oder erhält der Verkäufer Auskünfte, wonach sich des Käufers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offenstehender Rechnungen- ob fällig oder nicht- verlangen und / oder alle noch ausstehenden Lieferungen stornieren und weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen gegen irgendwelche Forderungen ist nicht statthaft, es sei denn, der Verkäufer gab ausdrücklich seine schriftliche Einverständnis hinzu. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
3.2 Überschreitung der Zahlungsfrist
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, u.ä.) und werden der Rechnung zugerechnet.
3.3 Skontoabzug
Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen –gegenüber Kunden –schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Teilzahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, Teilzahlungen nach Maßgabe des Leistungsfortschrittes zu verlangen.
4. Leistungsausführung
4.1 Ausführung der beauftragten Leistung
Zur Ausführung der beauftragten Leistung ist der Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart wurde, verpflichtet, sobald der Auftraggeber die baulichen, technischen und in seiner Sphäre liegenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.
4.2 Richtigkeit
Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit der dem Auftragnehmer übergebenen Pläne, Grundrisse und Skizzen und beschafft auf eigene Kosten die zur Durchführung des Auftrages notwendigen behördlichen Bewilligungen.
4.3 Entsorgung
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial durch den Auftragnehmer ist gesondert angemessen zu vergüten, soweit hierfür nicht eigene Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind.
4.4 Sicherungen
Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
5. Gewährleistung
5.1 Warenkontrolle
Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekanntzugeben.
5.2 Frist für Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist erfolgt durch kostenlose Behebung (Verbesserung, Austausch) nachgewiesener Mängel.
5.3 Behebung des Mangels
Ist die Behebung des Mangels nicht möglich oder für den Auftragnehmer mit einem, im Verhältnis :
- zum Wert der Sache in mangelfreiem Zustand oder
- zur Schwere der Vertragsverletzung und
- den damit verbundenen Unannehmlichkeiten
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung oder Aufhebung des Vertrages.
6. Behelfsreparaturen
6.1 behelfsmäßige Reparaturen
Bei behelfsmäßigen Reparaturen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, kann der Auftraggeber nur mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit gerechnet werden.
7. Schadenersatz
7.1 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat. Diese Einschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder bei Schäden an Sachen, die der Auftragnehmer zur Bearbeitung übernommen bzw. an denen er Arbeiten vorgenommen hat.
8. Erfüllungsort
8.1 Ort
Erfüllungsort ist ______________________________ (Gerichtsstand des Auftragnehmers).
9. Salvatorische Klausel
9.1 Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.